AGB

1. Allgemeines

(1) Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil unseres geschäftlichen Handelns. Bitte lesen Sie auch sorgfältig unsere Erläuterungen und Geschäftsbedingungen, welche die Beschaffenheit und Verarbeitung des Naturproduktes "Naturwerkstein" beschreiben (unter 5.3).

Sie gelten gegenüber allen Käufern, Bestellern oder Auftraggebern (alle nachstehend als „Käufer“ bezeichnet). Desweiteren für alle Folgegeschäfte in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, auch wenn bei einem späteren Abschluss nicht erneut darauf hingewiesen wird.

(2) Für unsere Lieferungen und Leistungen gilt die VOB, soweit in den folgenden Bedingungen nichts anderes festgelegt ist.

2. Lieferfristen, Verzug und Unmöglichkeit

(1) Lieferfristen werden in einem Beratungsgespräch nach bestem Wissen geschätzt. Sie gelten vorbehaltlich richtiger, sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, die bei vielen Materialien keinesfalls genau planbar ist. Lieferverzug unsererseits ist kein eindeutiger Rücktrittsgrund von der vertraglichen Verabredung. Bereits von uns erbrachte Leistungen wie Entwürfe, Fremdbestellungen (z.B. Bronzegießereiprodukte) werden voll umfänglich abgerechnet.

(2) Im Falle unseres Leistungsverzugs – Teillieferungen sind jedoch zulässig – oder der von uns zur vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Käufer keine Schadenersatzansprüche geltend machen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

(3) Die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen entfällt bei Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Maschinenbruch, Transporthindernissen, Rohstoffmangel, Einschränkungen durch das Hygieneschutzgesetz, Fehlfallen eines Werkstückes und dergleichen.

(4) Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag für den Fall vor, dass der Käufer der Erfüllung seiner Vertragspflichten nicht nachkommt bzw. uns Tatsachen bekannt werden, die seine pünktliche Zahlung in Frage stellen.

3. Lieferung, Montage/Versetzarbeiten

(1) Transportiert der Käufer Werkstücke mit seinem eigenen Fahrzeug, so geht die Transportgefahr nach Verladen auf das Fahrzeug des Käufers auf ihn über.

(2) Fundamente für Grabzeichen stehenden Formates werden von uns im Allgemeinen auf circa 80cm Bodentiefe frostfrei gegründet. Für Liegesteine fertigen wir im Allgemeinen kein Fundament an.

4. Zahlung

(1) Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.

(2) Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, vom Käufer, ab dem Fälligkeitstage an eine Mahngebühr in Höhe von €25,-- zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Nebenabreden in Bezug auf die Zahlungsmodalitäten werden von uns schriftlich entweder in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung schriftlich festgehalten, damit sie als gültig erachtet werden können.

5. Mängelrüge und Gewährleistung

(1) Vom Käufer, der kein Kaufmann ist, sind alle offensichtlichen Mängel oder Falschlieferungen innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Es gilt der Versetz-/Montagetag. Nicht rechtzeitig angezeigte Mängel gelten unwiderruflich als abgenommen und die Zahlung wird innerhalb des angegebenen Zeitraums fällig.

(2) Besondere Materialeigenschaften, sowie Farbe und Struktur des Natursteins werden möglichst gemäß des Beratungsgesprächs ausgewählt. Mustertreue kann jedoch nicht garantiert werden.

(3) Abweichungen in der Farbe, Adern, Tupfen, Striemen und Veränderungen im Gefüge (Struktur/Körnung) sowie sonstige Naturgegebenheiten, wie über Jahre entstehende Rostflecken, Stiche, Risse, offene Stellen, Poren, Einsprengungen, Glas-Quarzadern, Kristalle und sonstige Versteinerungen können, sofern sie in der natürlichen Beschaffenheit des Steines und des Vorkommens begründet sind, nicht Gegenstand einer Beanstandung bzw. Mängelanzeige sein.

(4) Gewähr für mangelhafte Lieferung leisten wir nur im Falle uns nachgewiesenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit und nur in der Weise, dass die fehlerhafte Sache nachgebessert oder ersetzt wird. Ist die Fehlerbeseitigung nach objektiven Gesichtspunkten unmöglich, fehlgeschlagen oder wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand erforderlich, so können wir die Beseitigung verweigern. In diesem Fall kann der Käufer Minderung des Kaufpreises oder, sofern es sich nicht um Bauleistungen handelt, für die ein Rücktrittsrecht vom Vertrag ausgeschlossen ist, Wandlung verlangen. Schadenersatzansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.

(5) Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber Bronzegießereien beziehungsweise Produkte, die mit Bronzegießereien in Verbindung stehen, können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Käufer zuvor nicht selbst versucht hat, gegen Verfärbungen oder Mängel mit eigenen Mitteln Abhilfe zu schaffen.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt als Vorbehaltsware unser Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises.

(2) Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

(3) Entwurfsleistungen und Entwurfszeichnungen sind und bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht zur Erfüllung an Mitbewerber weitergegeben werden.

Im Fall einer Weitergabe behalten wir uns vor, unsere Leistungen in Rechnung zu stellen.

7. Gerichtsstand

(1) Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, die Stadt Essen.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtswidrig oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.

Stand: 01.05.2021

Lindemann Natursteine GmbH